Allgemeine Geschäftbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen der HMH Retail Service GmbH (HMH RS) an den Kunden, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn HMH RS dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
§ 2 ANGEBOTE/ PREISE
Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ohne besondere Vereinbarung gelten die Preise ab Lager HMH RS, einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Bei einer Bestellung von bis zu EURO 150,- Netto-Bestellwert behält sich HMH RS vor, einen Mindermengenzuschlag von EURO 5,- zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Die Versandkosten sowie eventuell erforderliche Versicherungskosten, Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll trägt der Kunde.
§ 3 LIEFERBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die – auch schriftlich – angegebenen Lieferfristen nur unverbindliche Angaben, die um drei Wochen überschritten werden können, ohne dass HMH RS hierdurch in Verzug gerät. Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als zwölf Wochen, so darf die angegebene Lieferfrist um 1/3 der Lieferzeit überschritten werden, ohne dass HMH RS hierdurch in Verzug gerät. Das Verstreichen bestimmter Liefertermine befreit den Kunden nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, soweit HMH RS eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als sog. "verbindlichen Fixtermin" bezeichnet hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die HMH RS nicht zu vertreten hat. Dies gilt ebenso, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von HMH RS und deren Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt HMH RS dem Kunden baldmöglichst mit. Verzögert sich die Lieferung durch Eintritt höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Hindernisse um mehr als sechs Monate, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Einhaltung der Lieferfrist durch HMH RS setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. HMH RS ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Kunde innerhalb einer von den Parteien jeweils gesondert zu vereinbarenden Frist die gekaufte Ware abzurufen. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Abholzeit um mehr als zwei Wochen, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Entsprechendes gilt, wenn der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert wird. Überschreitet der Kunde die Abholzeit um mehr als sechs Wochen, ist HMH RS berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. HMH RS hat außerdem in diesem Fall das Recht, sechs Wochen nach der vereinbarten Abrufzeit die Abnahme der Ware zu verlangen. Nimmt der Kunde die Ware trotz dieses Abnahmeverlangens nicht binnen der von HMH RS gesetzten Frist ab, ist HMH RS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ist keine Lieferung auf Abruf vereinbart und nimmt der Kunde die Ware nicht ab bzw. bei Zusendung nicht an, so kann HMH RS ihm zur Annahme der Ware eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
§ 4 SOFTWARE
Die an den Zwischenabnehmer zum Weitervertrieb übergebenen Softwareprodukte dürfen nur in der von HMH RS bestimmten Art und Weise an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Software zu speichern, zu vervielfältigen oder sonst wie zu nutzen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dies auch nicht durch unbefugte Dritte geschieht. Alle Nutzungsrechte der Software, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, verbleiben beim ursprünglichen Rechteinhaber. Zur Lizenzvergabe ist der Kunde nicht berechtigt. Die Geltendmachung eines Schadens, der durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entsteht, bleibt vorbehalten.
§ 5 GEFAHRENÜBERGANG
Bei Bargeschäften geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht sie spätestens mit der Absendung auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder HMH RS noch andere Leistungen (z. B. Versendungskosten, Anfuhr oder Montage) übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten durch HMH RS gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Datum der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Sofern der Kunde die Versandart nicht ausdrücklich vorschreibt, ist HMH RS berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen, ohne dabei die preiswerteste Versandart oder den günstigsten Versandweg wählen zu müssen.
§ 6 RÜGEPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware umgehend auf etwaige offenen Mängel zu überprüfen und diese spätestens zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich bei HMH RS zu rügen. Im Falle verdeckter Mängel hat die Rüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt.
§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Rechnungen von HMH RS sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur als zahlungshalber geleistet. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden; sie sind sofort fällig. Bei Zahlungen durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei HMH RS, sondern erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von HMH RS als Zahlung. Der Kaufpreis wird auch dann sofort fällig, wenn der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und der gesamte rückständige Betrag mindestens 10% des Kaufpreises ausmacht. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, behält sich HMH RS die Geltendmachung der gesetzlichen Fälligkeitszinsen, im Falle des Verzugs die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen sowie von Mahnspesen vor.
§ 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von HMH RS nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Kunde nicht ausüben.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
HMH RS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ein Herausverlangen der Vorbehaltsware ist im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden auch ohne Rücktritt vom Vertrag möglich. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er HMH RS unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung weiter zu veräußern, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf HMH RS übergehen: Der Kunde tritt HMH RS bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von HMH RS, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich HMH RS, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. HMH RS kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Übersteigen die nach vorstehenden Regelungen eingeräumten Sicherungsrechte im Rechnungswarenwert die Gesamtforderung von HMH RS um mehr als 10 Prozent, so wird HMH RS auf Verlangen des Kunden den diese Grenze überschreitenden Teil unverzüglich freigeben. Sofern der Lieferwert EURO 2.500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer übersteigt, ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- und Diebstahlschaden zu versichern.
§ 10 SACHMÄNGEL
Eine Abweichung von vereinbarten Beschaffenheitsangaben erstreckt sich nicht auf handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen der Oberfläche und nicht auf geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind. Im Falle von Sachmängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, wobei HMH RS die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verbleibt. Der Kunde hat HMH RS im Falle der Beseitigung des Mangels die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit (mindestens aber vier Wochen) zu gewähren. Gelingt es HMH RS nach zweimaliger Mängelbeseitigung nicht, die Ware mangelfrei herzustellen oder nach dreimaligem Umtauschversuch eine mangelfreie Ware als Ersatz zu liefern, stehen dem Kunden die weiteren Rechte nach § 437 BGB zu, wobei im Falle von Schadenersatzansprüchen § 11 Anwendung findet. Durch vom Kunden oder einen Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten erlöschen die Rechte des Kunden, außer der Kunde widerlegt die entsprechende substantiierte Behauptung von HMH RS, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigefügt habe. § 6 bleibt unberührt.
§ 11 HAFTUNG
Auch im Falle der Lieferung von der Gattung nach bestimmbaren Sachen (Gattungsschuld) ist für eine Haftung von HMH RS deren Verschulden erforderlich. HMH RS haftet in allen Fällen nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von sich oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit kommt nur in Betracht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Die Geschäftsräume von HMH RS sind für beide Teile Erfüllungsort. Wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, wird für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung sowie die Beendigung des Vertrages als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Für alle übrigen Vertragspartner gilt die gesetzliche Regelung. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: 01.04.2007
